Texte de loi

1Die Gemeinden legen ihre Organisation im Rahmen von Verfassung und Gesetz in einer Gemeindeordnung fest.

2Die Gemeindeordnung unterliegt der Volksabstimmung und bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch den Regierungsrat.

3Die Gemeinden können ein Gemeindeparlament einführen.

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