Texte de loi
1Jeder Kantonsbürger, sowie jeder im Kanton niedergelassene Schweizer ist nach Inhalt der Bundesbestimmungen wehrpflichtig.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Jeder Kantonsbürger, sowie jeder im Kanton niedergelassene Schweizer ist nach Inhalt der Bundesbestimmungen wehrpflichtig.
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