Texte de loi

1Die Gerichte sind durch Gesetz übersichtlich und einfach einzurichten. Es soll verlässlich und rasch Recht gesprochen werden können. *

2Der Kanton sorgt für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen.

3Es bestehen Gerichte für die Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Gericht kann für mehrere Gerichtsbarkeiten eingesetzt werden.

4Die Schiedsgerichtsbarkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten wird anerkannt. Schiedsurteile können nach Massgabe des Gesetzes an staatliche Gerichte weitergezogen werden.

5Die Justizleitung kann in der Form des Reglements Bestimmungen über die betriebliche Organisation der Gerichte erlassen. Der Zweck und die Grundsätze der inhaltlichen Gestaltung des Reglements müssen im Gesetz oder im Dekret festgelegt sein. *

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