Texte de loi
1Die Gerichte sind unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen.
2Sie sind gehalten, Erlassen die Anwendung zu versagen, die Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gerichte sind unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen.
2Sie sind gehalten, Erlassen die Anwendung zu versagen, die Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen.
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