Texte de loi
1Der Kanton gliedert sich in Gemeinden.
2Die Gemeinden ordnen und verwalten unter Aufsicht des Kantons ihre Angelegenheiten selbstständig.
Noch kein Inhalt verfügbar.
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2Die Gemeinden ordnen und verwalten unter Aufsicht des Kantons ihre Angelegenheiten selbstständig.
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