Texte de loi
1Der Kanton und die Gemeinden ordnen das Verkehrs- und das Strassenwesen.
2Sie sorgen für eine volkswirtschaftlich möglichst günstige und umweltgerechte Verkehrsordnung.
3Der Kanton fördert zusammen mit den Gemeinden den öffentlichen Verkehr.
Noch kein Inhalt verfügbar.