Texte de loi

1Jede Person hat das Recht auf freie Wahl und Ausübung eines Berufes und auf freie wirtschaftliche Betätigung. *

2Vorbehalten sind polizeiliche Bestimmungen, die kantonalen Regalrechte und die nach Massgabe des Bundesrechts zulässigen wirtschaftspolitischen Massnahmen.

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