Texte de loi
1Der Kanton stellt den Finanzausgleich sicher.
2Durch den Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und in den Leistungen der Gemeinden zu Stande gebracht und die zeitgemässe Entwicklung der Gemeinden ermöglicht werden.
3An die Ausrichtung von Finanzausgleichsbeiträgen können auf Grund des Gesetzes Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
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