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Statute Text
Fedlex ↗

Haben die Parteien über eine schiedsfähige Streitsache eine Schiedsvereinbarung getroffen, so lehnt das angerufene staatliche Gericht seine Zuständigkeit ab, es sei denn:

a.
die beklagte Partei habe sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen;
b.
das Gericht stelle fest, dass die Schiedsvereinbarung offensichtlich ungültig oder nicht erfüllbar sei; oder
c.
das Schiedsgericht könne nicht bestellt werden aus Gründen, für welche die im Schiedsverfahren beklagte Partei offensichtlich einzustehen hat.

Uebersicht

Art. 61 ZPO — Art. 61 ZPO