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Statute Text
Fedlex ↗
Haben die Parteien über eine schiedsfähige Streitsache eine Schiedsvereinbarung getroffen, so lehnt das angerufene staatliche Gericht seine Zuständigkeit ab, es sei denn:
- a.
- die beklagte Partei habe sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen;
- b.
- das Gericht stelle fest, dass die Schiedsvereinbarung offensichtlich ungültig oder nicht erfüllbar sei; oder
- c.
- das Schiedsgericht könne nicht bestellt werden aus Gründen, für welche die im Schiedsverfahren beklagte Partei offensichtlich einzustehen hat.
Uebersicht
Art. 61 ZPO — Art. 61 ZPO