Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Das Gericht stellt das Revisionsgesuch der Gegenpartei zur Stellungnahme zu, es sei denn, das Gesuch sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.

Uebersicht

Art. 330 ZPO — Art. 330 ZPO