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Statute Text
Fedlex ↗

1In der Eingabe haben die Ehegatten zu beantragen, dass das Gericht die Scheidungsfolgen beurteilt, über die sie sich nicht einig sind.

2Jeder Ehegatte kann begründete Anträge zu den streitigen Scheidungsfolgen stellen.

3Im Übrigen gilt Artikel 285 sinngemäss.

Uebersicht

Art. 286 ZPO — Art. 286 ZPO