Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Für selbstständige Unterhaltsklagen der Kinder gegen ihre Eltern und für Klagen gegen unterstützungspflichtige Verwandte ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
Uebersicht
Art. 26 ZPO — Art. 26 ZPO