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Statute Text
Fedlex ↗
173Das summarische Verfahren gilt für folgende Angelegenheiten:
- a.
- Allgemeiner Teil:1. gerichtliche Hinterlegung einer erloschenen Vollmacht (Art. 36 Abs. 1 OR174),2. Ansetzung einer angemessenen Frist zur Sicherstellung (Art. 83 Abs. 2 OR),3. Hinterlegung und Verkauf der geschuldeten Sache bei Gläubigerverzug (Art. 92 Abs. 2 und 93 Abs. 2 OR),4. Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 OR),5. Ansetzung einer Frist zur Vertragserfüllung (Art. 107 Abs. 1175 OR),6. Hinterlegung eines streitigen Betrages (Art. 168 Abs. 1 OR);
- 1.
- gerichtliche Hinterlegung einer erloschenen Vollmacht (Art. 36 Abs. 1 OR174),
- 2.
- Ansetzung einer angemessenen Frist zur Sicherstellung (Art. 83 Abs. 2 OR),
- 3.
- Hinterlegung und Verkauf der geschuldeten Sache bei Gläubigerverzug (Art. 92 Abs. 2 und 93 Abs. 2 OR),
- 4.
- Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 OR),
- 5.
- Ansetzung einer Frist zur Vertragserfüllung (Art. 107 Abs. 1175 OR),
- 6.
- Hinterlegung eines streitigen Betrages (Art. 168 Abs. 1 OR);
- b.
- Einzelne Vertragsverhältnisse:1. Bezeichnung einer sachverständigen Person zur Nachprüfung des Geschäftsergebnisses oder der Provisionsabrechnung (Art. 322a Abs. 2 und 322c Abs. 2 OR),2. Ansetzung einer Frist zur Sicherheitsleistung bei Lohngefährdung (Art. 337a OR),3. Ansetzung einer Frist bei vertragswidriger Ausführung eines Werkes (Art. 366 Abs. 2 OR),4. Bezeichnung einer sachverständigen Person zur Prüfung eines Werkes (Art. 367 OR),5. Ansetzung einer Frist zur Herstellung der neuen Auflage eines literarischen oder künstlerischen Werkes (Art. 383 Abs. 3 OR),6. Herausgabe der beim Sequester hinterlegten Sache (Art. 480 OR),7. Beurteilung der Pfanddeckung bei Solidarbürgschaft (Art. 496 Abs. 2 OR),8. Einstellung der Betreibung gegen den Bürgen bei Leistung von Realsicherheit (Art. 501 Abs. 2 OR),9. Sicherstellung durch den Hauptschuldner und Befreiung von der Bürgschaft (Art. 506 OR);
- 1.
- Bezeichnung einer sachverständigen Person zur Nachprüfung des Geschäftsergebnisses oder der Provisionsabrechnung (Art. 322a Abs. 2 und 322c Abs. 2 OR),
- 2.
- Ansetzung einer Frist zur Sicherheitsleistung bei Lohngefährdung (Art. 337a OR),
- 3.
- Ansetzung einer Frist bei vertragswidriger Ausführung eines Werkes (Art. 366 Abs. 2 OR),
- 4.
- Bezeichnung einer sachverständigen Person zur Prüfung eines Werkes (Art. 367 OR),
- 5.
- Ansetzung einer Frist zur Herstellung der neuen Auflage eines literarischen oder künstlerischen Werkes (Art. 383 Abs. 3 OR),
- 6.
- Herausgabe der beim Sequester hinterlegten Sache (Art. 480 OR),
- 7.
- Beurteilung der Pfanddeckung bei Solidarbürgschaft (Art. 496 Abs. 2 OR),
- 8.
- Einstellung der Betreibung gegen den Bürgen bei Leistung von Realsicherheit (Art. 501 Abs. 2 OR),
- 9.
- Sicherstellung durch den Hauptschuldner und Befreiung von der Bürgschaft (Art. 506 OR);
- c.
- Gesellschaftsrecht und Handelsregister:1761. vorläufiger Entzug der Vertretungsbefugnis (Art. 565 Abs. 2, 603 und 767 Abs. 1 OR),2. Bezeichnung der gemeinsamen Vertretung (Art. 690 Abs. 1, 764 Abs. 2, 792 Ziff. 1 und 847 Abs. 4 OR),3. Bestimmung, Abberufung und Ersetzung von Liquidatoren (Art. 583 Abs. 2, 619, 740, 741, 770, 826 Abs. 2 und 913 OR),4. Verkauf zu einem Gesamtübernahmepreis und Art der Veräusserung von Grundstücken (Art. 585 Abs. 3 und 619 OR),5. Bezeichnung der sachverständigen Person zur Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz der Kommanditgesellschaft (Art. 600 Abs. 3 OR),6.177 Massnahmen bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft oder Genossenschaft (Art. 731b, 819 und 908 OR),7.178 Anordnung der Auskunftserteilung an Gläubiger sowie an Aktionäre, Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschafter (Art. 697b, 802 Abs. 4, 857 Abs. 3 und 958e OR),8.179 Sonderuntersuchung (Art. 697c–697hbis OR),9.180 Einberufung der Generalversammlung, Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes und Aufnahme von Anträgen und kurzen Begründungen in die Einladung der Generalversammlung (Art. 699 Abs. 5, 699b Abs. 4, 805 Abs. 5 Ziff. 2 und 3 und 881 Abs. 3 OR),10.181 Bezeichnung einer Vertretung der Gesellschaft oder der Genossenschaft bei Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen durch die Verwaltung (Art. 706a Abs. 2, 808c und 891 Abs. 1 OR),11.182 …12. Hinterlegung von Forderungsbeiträgen bei der Liquidation (Art. 744, 770, 826 Abs. 2 und 913 OR),13.183 Abberufung der Verwaltung und der Revisionsstelle der Genossenschaft (Art. 890 Abs. 2 OR),14.184 Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit ins Handelsregister (Art. 935 OR),[tab]15.185 Anordnung zur Auflösung der Gesellschaft und zu ihrer Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs (Art. 731b, 819 und 908 OR),16.186 Löschung einer Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 3 OR);
- 1.
- vorläufiger Entzug der Vertretungsbefugnis (Art. 565 Abs. 2, 603 und 767 Abs. 1 OR),
- 2.
- Bezeichnung der gemeinsamen Vertretung (Art. 690 Abs. 1, 764 Abs. 2, 792 Ziff. 1 und 847 Abs. 4 OR),
- 3.
- Bestimmung, Abberufung und Ersetzung von Liquidatoren (Art. 583 Abs. 2, 619, 740, 741, 770, 826 Abs. 2 und 913 OR),
- 4.
- Verkauf zu einem Gesamtübernahmepreis und Art der Veräusserung von Grundstücken (Art. 585 Abs. 3 und 619 OR),
- 5.
- Bezeichnung der sachverständigen Person zur Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz der Kommanditgesellschaft (Art. 600 Abs. 3 OR),
- 6.177
- Massnahmen bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft oder Genossenschaft (Art. 731b, 819 und 908 OR),
- 7.178
- Anordnung der Auskunftserteilung an Gläubiger sowie an Aktionäre, Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschafter (Art. 697b, 802 Abs. 4, 857 Abs. 3 und 958e OR),
- 8.179
- Sonderuntersuchung (Art. 697c–697hbis OR),
- 9.180
- Einberufung der Generalversammlung, Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes und Aufnahme von Anträgen und kurzen Begründungen in die Einladung der Generalversammlung (Art. 699 Abs. 5, 699b Abs. 4, 805 Abs. 5 Ziff. 2 und 3 und 881 Abs. 3 OR),
- 10.181
- Bezeichnung einer Vertretung der Gesellschaft oder der Genossenschaft bei Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen durch die Verwaltung (Art. 706a Abs. 2, 808c und 891 Abs. 1 OR),
- 11.182
- …
- 12.
- Hinterlegung von Forderungsbeiträgen bei der Liquidation (Art. 744, 770, 826 Abs. 2 und 913 OR),
- 13.183
- Abberufung der Verwaltung und der Revisionsstelle der Genossenschaft (Art. 890 Abs. 2 OR),
- 14.184
- Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit ins Handelsregister (Art. 935 OR),
- [tab]
- 15.185 Anordnung zur Auflösung der Gesellschaft und zu ihrer Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs (Art. 731b, 819 und 908 OR),
- 16.186
- Löschung einer Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 3 OR);
- d.
- Wertpapierrecht:1. Kraftloserklärung von Wertpapieren (Art. 981 OR),2. Verbot der Bezahlung eines Wechsels und Hinterlegung des Wechselbetrages (Art. 1072 OR),3. Erlöschen einer Vollmacht, welche die Gläubigerversammlung bei Anleihensobligationen einer Vertretung erteilt hat (Art. 1162 Abs. 4 OR),4. Einberufung einer Gläubigerversammlung auf Gesuch der Anleihensgläubiger (Art. 1165 Abs. 3 und 4 OR).
- 1.
- Kraftloserklärung von Wertpapieren (Art. 981 OR),
- 2.
- Verbot der Bezahlung eines Wechsels und Hinterlegung des Wechselbetrages (Art. 1072 OR),
- 3.
- Erlöschen einer Vollmacht, welche die Gläubigerversammlung bei Anleihensobligationen einer Vertretung erteilt hat (Art. 1162 Abs. 4 OR),
- 4.
- Einberufung einer Gläubigerversammlung auf Gesuch der Anleihensgläubiger (Art. 1165 Abs. 3 und 4 OR).
Uebersicht
Art. 250 ZPO — Art. 250 ZPO