Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Das ordentliche Verfahren wird mit Einreichung der Klage eingeleitet.
Uebersicht
Art. 220 ZPO — Art. 220 ZPO
Das ordentliche Verfahren wird mit Einreichung der Klage eingeleitet.
Art. 220 ZPO — Art. 220 ZPO