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Statute Text
Fedlex ↗
Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrgenommen hat.
Uebersicht
Art. 169 ZPO — Art. 169 ZPO
Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrgenommen hat.
Art. 169 ZPO — Art. 169 ZPO