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Statute Text
Fedlex ↗
Für die Streitverkündung mit Klage ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.
Uebersicht
Art. 16 ZPO — Art. 16 ZPO
Für die Streitverkündung mit Klage ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.
Art. 16 ZPO — Art. 16 ZPO