Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen.
Uebersicht
Art. 131 ZPO — Art. 131 ZPO