Statute Text
1Die Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit dem Kantonsrat vom Volk gewählt.
2Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren.
3Wahlkreis ist der ganze Kanton.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit dem Kantonsrat vom Volk gewählt.
2Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren.
3Wahlkreis ist der ganze Kanton.
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