Statute Text
1Jede Person hat vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf rasche und wohlfeile Erledigung des Verfahrens.
2Parteien haben Anspruch auf einen begründeten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Jede Person hat vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf rasche und wohlfeile Erledigung des Verfahrens.
2Parteien haben Anspruch auf einen begründeten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
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