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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Ehe wird nach dem Vorbereitungsverfahren vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen.

2Die Verlobten können sich im Zivilstandskreis ihrer Wahl trauen lassen.

3Eine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden.

Uebersicht

Art. 97 ZGB — Art. 97 ZGB