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Statute Text
Fedlex ↗
Gelangen mehrere gesetzliche Pfandrechte der Handwerker und Unternehmer zur Eintragung, so haben sie, auch wenn sie von verschiedenem Datum sind, untereinander den gleichen Anspruch auf Befriedigung aus dem Pfande.
Uebersicht
Art. 840 ZGB — Art. 840 ZGB