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Statute Text
Fedlex ↗
Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts sinngemäss anwendbar.
Uebersicht
Art. 784 ZGB — Art. 784 ZGB