Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Das Recht an einer Quelle auf fremdem Grundstück belastet das Quellengrundstück mit der Dienstbarkeit der Aneignung und Ableitung des Quellwassers.
2Es ist, wenn es nicht anders vereinbart wird, übertragbar und vererblich.
3Ist das Quellenrecht selbständig und dauernd, so kann es als Grundstück in das Grundbuch aufgenommen werden.
Uebersicht
Art. 780 ZGB — Art. 780 ZGB