Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

95Der Vorstand führt die Geschäftsbücher des Vereins. Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung gelten sinngemäss.

Uebersicht

Art. 69a ZGB — Art. 69a ZGB