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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Teilung wird für die Erben verbindlich mit der Aufstellung und Entgegennahme der Lose oder mit dem Abschluss des Teilungsvertrages.
2Der Teilungsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.
Uebersicht
Art. 634 ZGB — Art. 634 ZGB