Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Haben die Nachkommen die Erbschaft ausgeschlagen, so wird der überlebende Ehegatte von der Behörde hievon in Kenntnis gesetzt und kann binnen Monatsfrist die Annahme erklären.

Uebersicht

Art. 574 ZGB — Art. 574 ZGB