Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Die Kantone unterstellen Wohn- und Pflegeeinrichtungen, in denen urteilsunfähige Personen betreut werden, einer Aufsicht, soweit nicht durch bundesrechtliche Vorschriften bereits eine Aufsicht gewährleistet ist.

Uebersicht

Art. 387 ZGB — Art. 387 ZGB