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Statute Text
Fedlex ↗
1Erfüllt der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht nicht, so hilft eine vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle auf Gesuch hin dem Kind sowie dem anderen Elternteil bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches in geeigneter Weise und unentgeltlich.
2Der Bundesrat legt die Leistungen der Inkassohilfe fest.
Uebersicht
Art. 290 ZGB — Art. 290 ZGB