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Statute Text
Fedlex ↗
1Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen.
2Das bisherige Kindesverhältnis erlischt.
3Das Kindesverhältnis erlischt nicht zum Elternteil, der mit der adoptierenden Person:
- 1.
- verheiratet ist;
- 2.
- in eingetragener Partnerschaft lebt;
- 3.
- eine faktische Lebensgemeinschaft führt.
Uebersicht
Art. 267 ZGB — Art. 267 ZGB