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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen.

2Das bisherige Kindesverhältnis erlischt.

3Das Kindesverhältnis erlischt nicht zum Elternteil, der mit der adoptierenden Person:

1.
verheiratet ist;
2.
in eingetragener Partnerschaft lebt;
3.
eine faktische Lebensgemeinschaft führt.

Uebersicht

Art. 267 ZGB — Art. 267 ZGB