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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Zustimmung darf nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden.

2Sie kann binnen sechs Wochen seit ihrer Entgegennahme widerrufen werden.

3Wird sie nach einem Widerruf erneuert, so ist sie endgültig.

Uebersicht

Art. 265b ZGB — Art. 265b ZGB