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Statute Text
Fedlex ↗
Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde.
Uebersicht
Art. 26 ZGB — Art. 26 ZGB
Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde.
Art. 26 ZGB — Art. 26 ZGB