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Statute Text
Fedlex ↗
Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.
Uebersicht
Art. 249 ZGB — Art. 249 ZGB
Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.
Art. 249 ZGB — Art. 249 ZGB