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Statute Text
Fedlex ↗
Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.
Uebersicht
Art. 247 ZGB — Art. 247 ZGB
Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.
Art. 247 ZGB — Art. 247 ZGB