Statute Text
1Die Teilhaber an Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde.
2Das Korporationsgut ist in seinem Bestand als unteilbares Gut zu erhalten; vorbehalten bleiben gemeinnützige Zuwendungen.
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1Die Teilhaber an Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde.
2Das Korporationsgut ist in seinem Bestand als unteilbares Gut zu erhalten; vorbehalten bleiben gemeinnützige Zuwendungen.
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