Statute Text

1Die Volksabstimmungen über Verfassung und Gesetze, Initiativ-Vorschläge und über Beschlüsse des Kantonsrates finden geheim und mittels der Urnen statt.

2Das nähere Verfahren wird im Sinne der möglichsten Erleichterung der Stimmabgabe durch die Gesetzgebung geregelt.

3Bei allen Volksabstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit der Stimmenden.

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