Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Verfügt der Bundesrat als einzige oder als erste Instanz, so stellt ihm das in der Sache zuständige Departement Antrag.
2Es übt die Befugnisse aus, die dem Bundesrat bis zur Verfügung zustehen.
3Im Übrigen finden die Artikel 7–43 Anwendung.
Uebersicht
Art. 78 VwVG — Art. 78 VwVG