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Statute Text
Fedlex ↗

Die Beschwerde an den Bundesrat ist zulässig gegen:

a.
Verfügungen auf dem Gebiet der inneren und äusseren Sicherheit des Landes, der Neutralität, des diplomatischen Schutzes und der übrigen auswärtigen Angelegenheiten, soweit das Völkerrecht nicht einen Anspruch auf gerichtliche Beurteilung einräumt;
b.
erstinstanzliche Verfügungen über leistungsabhängige Lohnanteile des Bundespersonals.

Uebersicht

Art. 72 VwVG — Art. 72 VwVG