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Statute Text
Fedlex ↗

1Gegen andere selbständig eröffnete Zwischenverfügungen ist die Beschwerde zulässig:

a.
wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können; oder
b.
wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde.

2Ist die Beschwerde nach Absatz 1 nicht zulässig oder wurde von ihr kein Gebrauch gemacht, so sind die betreffenden Zwischenverfügungen durch Beschwerde gegen die Endverfügung anfechtbar, soweit sie sich auf den Inhalt der Endverfügung auswirken.

Uebersicht

Art. 46 VwVG — Art. 46 VwVG