Statute Text
1. Dem Gemeinderat obliegen folgende Aufgaben:
a) er besorgt die allgemeine Verwaltung der Gemeinde; b) er entwirft die Gemeindereglemente und sorgt für deren Anwendung; c) er sorgt für die Vollziehung der kantonalen Gesetzgebung; d) er ernennt die Angestellten; e) * er erstellt den Entwurf des Voranschlages; f) er erstellt die Rechnung.
2In den Gemeinden ohne Burgerrat, übt der Gemeinderat dessen Funktion aus.
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