Statute Text
1Der Grosse Rat entscheidet über die Gültigkeit der Wahl seiner Mitglieder.
2Er wählt das Kantonsgericht, dessen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die Mitglieder des Büros des Staatsanwaltschaft. *
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1Der Grosse Rat entscheidet über die Gültigkeit der Wahl seiner Mitglieder.
2Er wählt das Kantonsgericht, dessen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die Mitglieder des Büros des Staatsanwaltschaft. *
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