Statute Text
1Walliser sind:
a) die einer Gemeinde des Kantons auf Grund der Geburt angehörenden Bürger; b) diejenigen, welchen die Einbürgerung gemäss der kantonalen Gesetzgebung gewährt worden ist.
2…
3…
4…
Noch kein Inhalt verfügbar.
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a) die einer Gemeinde des Kantons auf Grund der Geburt angehörenden Bürger; b) diejenigen, welchen die Einbürgerung gemäss der kantonalen Gesetzgebung gewährt worden ist.
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