1Die Teilrevision der Verfassung kann in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes verlangt werden.
2Der Grosse Rat kann die Ablehnung oder die Annahme empfehlen oder einen Gegenentwurf ausarbeiten.
3Arbeitet der Grosse Rat einen Gegenentwurf aus, berät er darüber in zwei ordentlichen Sessionen. Er kann eine zusätzliche Lesung beschliessen.
4Nimmt der Grosse Rat einen Gegenentwurf an, werden die Stimmberechtigten eingeladen, sich auf dem gleichen Stimmzettel über folgende drei Fragen auszusprechen:
a) Wollen Sie die Volksinitiative annehmen? b) Wollen Sie den Gegenentwurf annehmen? c) Falls beide Vorlagen die absolute Mehrheit der Stimmenden erhalten, soll die Initiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?
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