Statute Text
1Der Regierungsrat ist die oberste Verwaltungsbehörde. Er steht der kantonalen Verwaltung vor und beaufsichtigt die anderen Träger von öffentlichen Aufgaben.
2Der Regierungsrat sorgt für die rechtmässige und wirksame Tätigkeit der Verwaltung.
3Er entscheidet nach Massgabe der Gesetzgebung über Verwaltungsbeschwerden.
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