Statute Text
1Der Landrat ist die stellvertretend gesetzgebende Behörde des Kantons. Er übt die Oberaufsicht über alle Behörden aus, die kantonale Aufgaben wahrnehmen.
2Der Landrat besteht aus 64 Mitgliedern.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Landrat ist die stellvertretend gesetzgebende Behörde des Kantons. Er übt die Oberaufsicht über alle Behörden aus, die kantonale Aufgaben wahrnehmen.
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