Statute Text

1Die Aufgaben der Einwohnergemeinden richten sich nach dem Gemeindegesetz. *

2Die Kirchgemeinden erfüllen die kirchlichen Aufgaben einer Gemeinde, wie sie sich aus der Verfassung und dem Organisationsstatut ergeben.

3Die Ortsbürgergemeinden erfüllen die Aufgaben, die ihnen im Ausscheidungsdekret übertragen sind.

4Die Aufgaben der Korporationsbürgergemeinden richten sich nach dem Recht der Korporationen.

5Im Rahmen der Verfassung können die verschiedenen Gemeinden vertragliche Vereinbarungen über die Aufgabenteilung treffen. Solche Verträge bedürfen der Genehmigung des Regierungsrats, sofern es sich nicht um gleichartige Gemeinden handelt. *

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