Statute Text
1Grundlage staatlicher Tätigkeit ist das Recht.
2Staatliche Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Staat und Private handeln nach Treu und Glauben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Grundlage staatlicher Tätigkeit ist das Recht.
2Staatliche Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Staat und Private handeln nach Treu und Glauben.
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