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Statute Text
Fedlex ↗
Die Gewährung der internationalen Rechtshilfe und das Rechtshilfeverfahren richten sich nur so weit nach diesem Gesetz, als andere Gesetze des Bundes und völkerrechtliche Verträge dafür keine Bestimmungen enthalten.
Uebersicht
Art. 54 StPO — Art. 54 StPO