Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die ersuchende Behörde verlangt Festnahmen mit einem schriftlichen Vorführungsbefehl (Art. 208).
2Die ersuchte Behörde führt festgenommene Personen wenn möglich innert 24 Stunden zu.
3Gesuche um andere Zwangsmassnahmen werden kurz begründet. In dringenden Fällen kann die Begründung nachgereicht werden.
Uebersicht
Art. 50 StPO — Art. 50 StPO