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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden im Anhang 1 geregelt.
2Die Bundesversammlung kann diesem Gesetz widersprechende, aber formell nicht geänderte Bestimmungen in Bundesgesetzen durch eine Verordnung anpassen.
Uebersicht
Art. 446 StPO — Art. 446 StPO