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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Staatsanwaltschaft kann ein Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten der beschuldigten oder verurteilten Person ergreifen.
2Sehen Bund oder Kantone eine Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft vor, so bestimmen sie, welche Staatsanwaltschaft berechtigt ist, Rechtsmittel zu ergreifen.
3Sie regeln, welche Behörden im Übertretungsstrafverfahren Rechtsmittel ergreifen können.
4…
Uebersicht
Art. 381 StPO — Art. 381 StPO